Hier können Sie in wenigen Schritten überprüfen, ob Ihr Unternehmen der Benennungs-Pflicht zum Datenschutzbeauftragten unterliegt. Wird eine Ihrer Antworten als „wrong“ markiert, besteht für Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Werden alle Ihre Antworten mit „correct“ markiert, so besteht aktuell keine Benennungs-Pflicht bei Ihnen, wir raten Ihnen jedoch regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen zu prüfen.
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