Datenschutz für Start-Ups

Seien Sie im Datenschutz gut aufgestellt – mit der Beratung unserer DEKRA-zertifizierten Datenschutzberatern.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stärkt umfassend den Schutz von personenbezogenen Daten. Da es sich bei einem Start-up um eine erst kürzlich gegründete Firma handelt und die finanziellen Mittel begrenzt sind, ist es im Start-up oft üblich:

  • mit privaten Laptops oder Smartphones zu arbeiten
  • Daten in einer Cloud zu speichern
  • Tracking Tools wie Google Analytics oder AdSense einzusetzen

Diese Arbeitsweise ist in Hinblick auf den Datenschutz im Start-up allerdings bedenklich, da es hier leicht zu einer Datenschutzverletzung kommen kann. Um den Datenschutz im Start-up zu erhalten und DSGVO-konform zu arbeiten, können folgende Punkte relevant werden:

  • die Sicherung aller mobilen Endgeräte vor dem Zugriff Unbefugter
  • das Schließen von Auftragsverarbeitungsverträgen mit externen Dienstleistern (z.B. Cloud-Diensten)
  • das Einholen von Einwilligungen  von Betroffenen

Insgesamt ist die Umsetzung der DSGVO in der Gründerszene also eine Herausforderung für viele Jungunternehmer.

10 Datenschutz-To-Dos, die jedes Startup umsetzen sollte

1.   Website – Einhaltung wesentlicher DSGVO-Kriterien
2.    Einsatz privater Handys und PCs – Trennung beim Einsatz fürs Unternehmen
3.    Tools & externe Dienstleister – was gilt es zu beachten?
4.    Nutzung Cloud Services – Wie entgeht man der Cloud-Falle?
5.    Datenschutzbeauftragter – Wann muss dieser gemeldet werden?
6.    Behördengerechte Dokumentation – Was muss dokumentiert werden?
7.    Sicherheitsmaßnahmen – Wie setzt man sie um?
8.    Betroffenenrechte sicherstellen – Wie geht man mit Anfragen von Bewerbern & Kunden um?
9.    Sensibilisierung Team – Weshalb ist das wichtig?
10.  Notfallplan bei Datenschutzverletzungen – Was tun, wenn etwas passiert?

Die DSGVO tangiert Start-Ups in vielen Bereichen

Viele Start-Ups sind oftmals an traditionellen Unternehmen als Geldgeber interessiert. Falls ein Unternehmen ein Start-Up tatsächlich unterstützt, so kommt es zur Sorgfaltspflicht. Dabei wird ein Unternehmen, welches von einer anderen Firma übernommen oder unterstützt wird, auf folgende Verhältnisse überprüft:

  • wirtschaftliche Lage
  • rechtliche Lage
  • Steuern
  • Finanzen

Das bedeutet somit, dass auch externe Unternehmen und damit ein deutlich größerer Personenkreis einen Einblick in die personenbezogenen Daten erhalten könnten.

Zudem herrscht in Start-Ups oftmals eine hohe Mitarbeiter-Fluktuation. Daher ist es schwierig, während des Gründungs- und Aufbauprozesses den Datenschutz und die damit einhergehenden Maßnahmen und Vorgaben im Start-Up im Auge zu behalten und den umfassenden Pflichten nachzugehen. In der Regel arbeiten im Start-Up vorwiegend junge Erwachsene, die zunächst eine umfassende datenschutzrechtliche Schulung durchführen müssten, um die komplexen Vorgaben der DSGVO im Start-Up verantwortungsvoll zu erfüllen.

Die DSGVO stellt also auch Start-Ups vor große Herausforderungen. An vielen Stellen kann es leicht zur einer Datenschutzverletzung kommen. Teure Abmahnungen oder Imageschäden können die Folge sein, die Start-Ups hart treffen können. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich eine datenschutzrechtliche Beratung für die DSGVO-Umsetzung einzuholen. Dafür haben wir die optimale Lösung: Einem externer Datenschutzbeauftragter aus der IT-Center.Group ! Fragen Sie uns unverbindlich nach einem Erstberatungstermin.

Unsere maßgeschneiderten Datenschutzleistungen für Ihr Start-Up

Wir von ihrdatenschutzbeauftragter.de wissen genau, worauf es beim Schutz personenbezogener Daten in einem Start-Up ankommt. Als kompetenter Ansprechpartner für die Gründerszene unterstützen wir Sie, die Vorgaben der DSGVO und des BDSG in Ihrem Start-Up umzusetzen, ohne dass es dabei zur Beeinträchtigung des Tagesgeschäfts kommt. So können Sie sich voll und ganz auf die Aufbauphase Ihres Unternehmens konzentrieren.
Die DSGVO verpflichtet Sie beispielsweise, ein Verzeichnis von allen Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen. Darüber hinaus stehen Sie in der Transparenz- und Informationspflicht. Das bedeutet, dass Sie jederzeit und unverzüglich gegenüber Betroffenen oder Aufsichtsbehörden alle Informationen in Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten preisgeben müssen. Auch sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten im Start-Up zu bestellen, sobald sich mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Wichtig zu wissen ist, dass dazu auch Freiberufler, Teilzeitkräfte, Werkstudenten und Praktikanten zählen. 

Sie haben weitere Fragen in Hinblick auf den Datenschutz im Start-Up? Unser vielseitiges Leistungsangebot orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen:

  • individuelle Beratung rund um das Thema Datenschutz und DSGVO sowie Beratung im Fall einer Datenpanne
  • datenschutzrechtliche Beratung bei einer Gewerbeanzeige / Gewerbemeldung
  • Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen
  • Erstellung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
  • Überprüfung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten der IT-Center.Group und unserer Datenschutzplattform ihrdatenschutzbeauftragter.de sind Sie für alle Datenschutz-Anforderungen bestens gerüstet – auch in einem sich so schnell wandelnden Umfeld wie dies bei Start-Ups der Fall ist.