Datenschutz im Handwerksbetrieb

Die DSGVO ist eine Herausforderung für Handwerksbetriebe. Wir begleiten Sie bei ihrer Umsetzung.

Kleinere Betriebe, zu denen das Handwerk zählt, waren weniger stark vom Datenschutz betroffen als Konzerne. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind viele neue Pflichten auf Unternehmen und Unternehmer zugekommen. Auch Handwerksbetriebe müssen nun beachten, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform erfolgen muss. Denn auch hier kommt es zur Erfassung, Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Interessenten.

Zu den wesentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Handwerksbetrieb gehören:

  • Lohnabrechnung
  • Personalverwaltung
  • Kundenverwaltung
  • Betrieb der Firmenwebseite

Sobald ein Handwerker zum Kunden nach Hause geht, kommt es zur Erfassung weiterer personenbezogener Daten. Dazu gehören beispielsweise:

  • vollständiger Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Datenschutz im Handwerk

Art. 6 DSGVO  besagt, dass die Erhebung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten in folgenden Fällen ohne Einwilligung erlaubt ist:

  • Datenverarbeitung dient zur Erfüllung des Vertrages (z. B. ist für eine Handwerksleistung in der Wohnung des Kunden die Adresse erforderlich)
  • Datenverarbeitung dient zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (z. B. kann die Erfassung der E-Mail-Adresse erforderlich sein, um dem Kunden einen Kostenvoranschlag senden zu können).
  • Verarbeitung der Daten ist notwendig, um einer rechtlichen Verpflichtung des Betriebs nachzukommen
  • Datenverarbeitung dient dem Schutz lebenswichtiger Interessen
  • Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um eine Aufgabe im öffentlichen Interesse durchzuführen
  • Es liegt ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten vor

In weiteren Fällen benötigt ein Handwerksbetrieb stets die Einwilligung des Kunden. Darüber hinaus ist ein Handwerksbetrieb verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sobald mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Wenn Handwerksbetriebe externe Dienstleister wie für das Hosting der Webseite in Anspruch nehmen, so sind sie verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Darüber hinaus haben sie Sorge zu tragen, dass auf ihrer Webseite eine korrekte Datenschutzerklärung aufgeführt ist.

Bei fahrlässigem Umgang mit personenbezogenen Daten kann es leicht zu Datenschutzverletzungen kommen, die nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch einen Imageschaden nach sich ziehen können.

Unsere maßgeschneiderten Datenschutzleistungen für Ihren Handwerksbetrieb

Wir von ihrdatenschutzbeauftragter.de  unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen an den Datenschutz gemäß der DSGVO in Ihrem Handwerksbetrieb – auch über die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten hinaus.

Als erfahrene Datenschutzspezialisten und damit kompetente Ansprechpartner in Sachen Datenschutz unterstützen wir Sie jederzeit, die Vorgaben der DSGVO für Handwerksbetriebe so umzusetzen, dass Ihr Tagesgeschäft nicht beeinträchtigt wird. Viele unserer Kunden gehören zu den Handwerksbetrieben, die in der Handwerkskammer oder im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) organisiert sind. Wir führen zunächst eine Datenschutzbestandsaufnahme durch, um zu prüfen, ob der Datenschutz in Ihrem Handwerksbetrieb bereits den Vorgaben der DSGVO entspricht.

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten aus unserem Haus, können Sie Ihren Unternehmensdatenschutz ganz einfach managen – ohne Ihr Alltagsgeschäft zu vernachlässigen.

So setzen Sie die DSGVO im Handwerk um

Gemäß Art. 30 DSGVO  sind Sie verpflichtet, ein Verzeichnis von allen Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen und stehen in der Transparenz- und Informationspflicht. Das bedeutet, dass Sie jederzeit und unverzüglich gegenüber Betroffenen oder Aufsichtsbehörden alle Informationen hinsichtlich der Speicherung und Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten offenlegen müssen.

Sie sind sich unsicher, wie Sie ein VVT für Ihren Betrieb erstellen sollen? Sie wollen Ihre Mitarbeiter für den Datenschutz im Handwerksbetrieb sensibilisieren? Unsere Experten unterstützen Sie jederzeit bei Fragen und orientieren sich dabei individuell an Ihren Bedürfnissen:

  • Beratung zu individuellen Datenschutzfragen
  • Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses 
  • Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
  • Datenschutzschulung Ihrer Mitarbeiter
  • Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen

Fragen Sie uns unverbindlich nach einem Erstberatungstermin.