Bußgeldverfahren werden von den Aufsichtsbehörden nach Ermessen durchgeführt (§ 43 BDSG).
Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes.
Es wird zwischen
-
- formalen Verstößen (bis 50.000 €) und
- materiellen Verstößen (bis 300.000 €)
differenziert.
Seit 25. Mai 2018 sind auf Basis der EU-DSGVO Bußgelder bis zu 20.000.000 € möglich.
Das BDSG sieht bei Datenschutzverstößen finanzielle Sanktionen vor. So kann bei schweren Verstößen gemäß § 43 Abs. 3 BDSG ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 300.000 € erhoben werden – vorausgesetzt, dass das Unternehmen aus der Missachtung der Datenschutzbestimmungen einen ökonomischen Vorteil gezogen hat. Ein Bußgeld folgt vor allem bei leichtfertiger Missachtung der Vorschriften im Rahmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener (Kunden-)Daten. Aber auch Pflichtverletzungen infolge der gesetzlichen Auskunftspflichten können finanziell sanktioniert werden. Geschieht ein solcher Verstoß absichtlich oder gegen Entgelt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren auf den verantwortlichen Unternehmer zukommen (§ 44 BDSG). Sofern kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt ist, ist dabei immer der Unternehmer beziehungsweise der Geschäftsführer selbst für die Prozesse in seinem Unternehmen verantwortlich.
Abgesehen von diesen gesetzlichen Sanktionsvorschriften können den Unternehmer bei Datenverlust selbstverständlich auch Schadensersatzansprüche von geschädigten Personen treffen. Ein Datenschutzverstoß kann dabei schnell zur Zahlungspflicht erheblicher Summen führen. Unter Umständen kann eine Durchgriffshaftung eine Vollstreckung in das Privatvermögen des Geschäftsführers zur Folge haben. Eine möglicherweise bestehende Versicherung greift dabei bei Gesetzesverstößen nicht.
Hier gibt es eine Übersicht der bisher verhangenen Bußgelder: LINK
Matthias Rottstädt berät Firmen aus verschiedenen Branchen zu Datenschutz und Datensicherheit. Er arbeitet als externer Datenschutzbeauftragter und ist bundesweit als Datenschutzauditor unterwegs. Matthias ist Gründer des Portals www.IhrDatenschutzbeauftragter.de, wo Unternehmen wertvolle Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit finden und mit Experten in Kontakt treten können.