Wegen intelligenter Überwachungs-Kameras: Datenschützer griff ein

Die Migros Zürich testet seit Monaten eine neue Videoauswertungsmethode. In der Zwischenzeit griff der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ein.

Letzten Herbst wurde bekannt, dass die Migros in einem Zürcher Geschäft den Einsatz einer neuen Videoauswertungsmethode testet, um Diebe ausfindig zu machen. Dies berichtete die «Schweiz am Wochenende». Aufgrund von Videoaufnahmen kann die Software neu die Wege der Kunden anhand von Erscheinungsmerkmalen wie Haarfarbe, Körpergrösse, Kleidung und sogar dem Geschlecht rekonstruieren.

Mit diesen sogenannten intelligenten Überwachungs-Kameras soll eruiert werden, wie oft, wo und wie lange ein Kunde beim konkreten Verdachtsfall eines Diebstahls im Geschäft war. Zudem sollen die Kameras Analysen darüber ermöglichen, ob der Kunde ein Einzeltäter war oder einer Gruppe angehörte. So wurde auch eine 16-Jährige beim Stehlen erwischt. Die junge Frau liess letztes Jahr Waren im Gesamtwert von 285 Franken mitgehen. Nach 22 Diebstählen flog sie schliesslich auf.

Weitere Filialen testen intelligente Überwachungs-Kameras

Wie die «NZZ am Sonntag» nun berichtet, ist die Filiale im Kanton Zürich nicht die Einzige, die Kameras mit diesen Eigenschaften versuchsweise installiert hat. Die Kameras, welche in Zürich verwendet werden, stammen von der Firma Avigilon, die zum amerikanischen Tech-Konzern Motorola Solutions gehört. «Unseres Wissens setzen insgesamt vier Genossenschaften in Pilotversuchen solche Systeme ein, schweizweit wohl in zirka fünf bis acht Filialen», schreibt die Migros-Zentrale. Darunter auch die Regionalgenossenschaften Basel, Neuenburg-Freiburg und Genf.

Als der der Pilotversuch der Migros Zürich publik wurde, schaltete sich auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ein. «Wir haben die Migros vor drei Monaten angeschrieben im Hinblick auf Fragen zur Videoüberwachung», so Hugo Wyler, Sprecher der Datenschutzbehörde, gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Wie Wyler sagt, soll die Migros aber versichert haben, dass keine biometrischen Daten gespeichert werden. Das Videomaterial werde regelmässig gelöscht. Die Videobilder aus dem Ladeninnern werden damit nicht länger als fünf Tage aufbewahrt, solche aus dem Kassenbereich nicht länger als 30. Ebenso mache man laut der Migros die Kunden mit Symbolen im Eingangsbereich auf die Überwachung aufmerksam. «Solange die Migros diese Datenschutzgrundsätze einhält, besteht ein berechtigtes Interesse der Migros für den Einsatz dieser Kameras», so der Datenschützer.