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Datenerhebung beim Check-In – was gilt es zu beachten?

Das Bundesmeldegesetz verpflichtet Hotels, mithilfe eines Meldescheins nach §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmte personenbezogene Daten über den Gast zu erfassen. Dazu gehören:

  • Datum der Ankunft
  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie
  • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.

Der Meldeschein ist für ein Jahr vom Tag der Anreise der beherbergten Person aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

Die Erhebung weiterer über die Pflichtangaben des Bundesmeldegesetzes hinausgehenden Daten erfolgt nicht mehr auf Grundlage des Meldegesetzes. Diese Daten dürfen daher nur erhoben werden, wenn der Hotelgast hierzu freiwillig einwilligt. Hierzu bedarf es einer gesonderten Einwilligung und eines Hinweises auf die Möglichkeit des Widerrufs dieser Einwilligung.

Unsere maßgeschneiderten Datenschutzleistungen für Ihr Hotel

Als erfahrene Datenschutzexperten gewährleisten wir den Datenschutz in zahlreichen Hotels gemäß der DSGVO. Als kompetenter Ansprechpartner unterstützen wir Sie dabei, die Vorgaben der DSGVO so umzusetzen, dass es zu keiner Beeinträchtigung im Tagesgeschäft kommt.

Es empfiehlt sich eine Auflistung von den unternehmensbezogenen Tätigkeitsbereichen zu erstellen, in welchen personenbezogene Daten regelmäßig erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Für die Kontrolle der rechtskonformen Anwendung der DSGVO im Hotel ist es zudem nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten für das Hotel zu bestellen, sobald mindestens 20 Mitarbeiter persönliche Kundendaten erheben, speichern und weiterverarbeiten. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen nach der DSGVO auf der Webseite des Hotels aufgeführt werden.

Unser vielseitiges Leistungsangebot orientiert sich dabei an Ihren individuellen Bedürfnissen. 

Unsere Leistungen für Ihr Hotel

  • Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses (VVT)
  • Überprüfung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Erstellung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
  • Beratung zu individuellen Datenschutzfragen sowie Beratung im Falle einer Datenpanne  
  • Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen 

All die Anforderungen, die die DSGVO an Hotels stellt, können Sie einfach neben dem Tagesgeschäft mit unseren Datenschutzberatern umsetzen. Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung und überzeugen Sie sich davon!

Kontaktieren Sie uns

*Bitte alle mit Stern markierten Pflichtfelder ausfüllen.

Matthias Rottstädt

  • zert. Informationssicherheits-
  • Und Datenschutz-beauftragter
  • zert. Datenschutz-Auditor
02195 9209070 info@it-center.nrw

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